Personalbindung – Die KUP:FirmenRente das arbeitgeberfinanzierte Baustein-Konzept zur Personalbindung
So kann firmenfinanzierte Betriebsrente ein intelligentes Investment in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sein.
Seit Jahren übersteigt die Nachfrage nach Arbeitskräften in vielen Branchen deutlich das Angebot. Viele Studien und Umfragen belegen es, den weitaus besten Effekt für Personalbindung und Personalgewinnung erzielt eine firmenfinanzierte Betriebsrentenzusage.
Als Reaktion darauf finanzieren immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt eine Betriebsrente. Das Unternehmen sagt dabei bestimmte Beträge zur Ausfinanzierung der Versorgungszusage zu (beitragsorientierte Leistungszusage)

ABER: Langfristige Verpflichtung wirkt auf Unternehmen abschreckend
Einige Unternehmen entscheiden sich trotz der nachweislichen Bindungswirkung gegen die firmenfinanzierte Betriebsrente. Denn mit der Erteilung einer Zusage verpflichtet sich das Unternehmen verbindlich den zugesagten Betrag während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses aufzuwenden – auch in Jahren, in denen die wirtschaftliche Situation nicht so rosig aussieht.
Die KUP:FirmenRente löst dieses Dilemma– das Baustein-Prinzip
Mit Hilfe der KUP:FirmenRente kann die Personalbindungswirkung einer firmenfinanzierten Betriebsrente genutzt werden, ohne dass die zukünftige finanzielle Verpflichtung zur Belastung wird. Denn: jeder zugesagte Baustein ist bereits bei Erteilung vollständig ausfinanziert. Möglich macht das eine spezielle, eigens für dieses Konzept entwickelte Ausgestaltung der Versorgungszusage.
Kurz und knapp
wie funktioniert das Baustein-Prinzip?

Das Unternehmen definiert den Betrag, der in diesem Jahr zur Ausfinanzierung einer Versorgungszusage zur Verfügung steht und zahlt diesen komplett auf ein Treuhandkonto des IWV Pensions Trust e. V. ein.
Mit Hilfe der von der KUP entwickelten Versorgungszusage wird vereinbart, dass die Unterstützungskasse von diesem Konto gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zum Rentenbeginn Gelder zur Ausfinanzierung der Zusage einzieht und in die hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen überführt – unabhängig davon, ob die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter noch bei dem Unternehmen tätig ist oder nicht.
Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält eine Zusage in Höhe der garantierten Werte der Rückdeckungsversicherung, die zur Ausfinanzierung ausgewählt wurde. Weitere Wertentwicklungen und Überschüsse in der Rückdeckungsversicherung erhöhen die Betriebsrentenzusage.
Das Treuhandkonto zur KUP:FirmenRente
Im Rahmen der KUP:FirmenRente kann ein mit dem IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme abgestimmtes Treuhandkonzept eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein kostengünstiges Guppentreuhandmodell mit unkompliziertem Beitrittsverfahren, auf dem bei Einrichtung einer Zusage die Summe der bis zum Rentenbeginn zu leistenden Beiträge
eingezahlt werden. So werden die Gelder von Beginn an außerhalb des Trägerunternehmens geführt, sind insolvenzgeschützt und können als Betriebsausgabe bewertet werden.
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