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für Krankenvollversicherung

Warum eine Krankenvollversicherung?

Zweifelsohne, in der Krankenversicherung werden die Beiträge steigen. Hört man von Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung, kommt den meisten wohl die private Krankenversicherung in den Kopf.

Die Medien tun ja auch viel dafür, dass man die private Krankenversicherung mit steigenden Beiträgen in Verbindung bringt, die man im Alter angeblich nicht mehr zahlen kann. Was bei solchen Darstellungen jedoch oftmals vergessen wird ist die Tatsache, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung nicht von Beitragserhöhungen verschont bleibt.

Das Problem liegt zum einen an der schrittweisen Erhöhung des Beitragssatzes von 8,2 % (Jahr 1970) auf 14,6 % (2019), den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, der ungünstigen demographischen Entwicklung, als auch an der stetigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Umverteilung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils.

Für gesetzlich Versicherte hat dies enorme Beitragsanpassungen zur Folge, die derzeit leider auch kein Ende in Sicht haben.

Wieso steigen die Beiträge?
Die Kosten für medizinische und gesundheitliche Versorgung haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Und auch an der gesetzlichen Krankenversicherung ging diese Entwicklung nicht spurlos vorbei: die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit der Einführung im Jahr 1970 mehr als verzehnfacht. Betrug der monatliche Höchstbeitrag im Jahr 1970 noch rund umgerechnet 50 Euro, ist er mittlerweile auf über 700 Euro angestiegen.

Wie kann ich mich vor den steigenden Beiträgen im Alter rüsten?

Wer benötigt eine Krankenvollversicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern.

Der Wechsel von der GKV zur PKV ist für Arbeitnehmer nach dem erstmaligen Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2019 über 60.750 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.062,50 € bei 12 Gehältern.

Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen, wie:

  • Arbeitsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonderzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Erschwernis- und Schichtzulagen
  • Pauschale Vergütung für Überstunden

Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
In einer GKV wird ein Arbeitnehmer von Gesetzes wegen Pflichtmitglied aufgrund seines Einkommens, welches unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 60.750 € liegt bzw. aufgrund seines beruflichen Status, den er hat. Dazu zählen u.a.:

  • Arbeitslose (die vor der Arbeitslosigkeit bereits Mitglied einer GKV waren)
  • Studenten bis zum 30 Lebensjahr oder 14 Semester (Ausnahme: Familienversicherte)
  • See- und Bergleute
  • Künstler
  • Landwirte

Kalkulation

In der Privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem sog. Äquivalenzprinzip kalkuliert. Dies bedeutet, dass jeder Versicherte nach seinem persönlichen Risiko kalkuliert wird. Bestandteile des persönlichen Risikos sind:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand bei Antragsstellung
  • gewünschter Leistungsumfang

In der Privaten Krankenvollversicherung wird der Beitrag ähnlich wie bei der Lebensversicherung kalkuliert. Es werden sog. Alterungsrückstellungen“ gebildet.

In jungen Jahren „zu viel“ gezahlte Beiträge werden angespart und verzinst. Im Alter werden die Ersparnisse dann dafür verwendet, Beitragssteigerungen zu reduzieren bzw. zu begleichen. Der Tarifbeitrag steigt daher nicht wegen des höheren Alters, sondern aufgrund der gestiegenen Heilbehandlungskosten, der häufigeren Inanspruchnahme fortschrittlicher medizinischer Leistungen oder der wachsenden Lebenserwartung.

Jede versicherte Person ist mit einem eigenen Beitrag zu versichern.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Ein Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung ist rechtsverbindlich. Die Leistungen kann ein Krankenversicherer nicht zum Nachteil des Kunden abändern. Der Kunde hat also, wenn der Vertrag nicht verändert wird, ein lebenslanges Recht auf die anfangs vereinbarten Leistungen.

Grundlage der Leistungserbringung sind hier die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ). Diese wurden vom Gesetzgeber verabschiedet und sind dadurch rechtsverbindliche amtliche Gebührenordnungen. Jeder Arzt, der eine Leistung erbringt und diese abrechnet, muss sich daran halten.
Die Gebührenordnungen enthalten nahezu alle möglichen Behandlungsmethoden; diese werden mit einem entsprechenden EUR-Wert bemessen. Nun darf ein Arzt diesen Wert, abhängig von der Schwere und der Dauer der Behandlung, mit einem Faktor multiplizieren.
Kostenerstattungsprinzip

Für einfache Behandlungen wird oftmals der sog. „Regelsatz“ vom Arzt herangezogen, der für ärztliche Leistungen einen Faktor bis 2,3-fach und bei technischen Leistungen bis 1,8-fach ist. Bei begründeten Fällen, darf auch der sog. „Regelhöchstsatz“ abgerechnet werden: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen und bis 2,5-fach bei technischen Leistungen.

Für die PKV gilt das sog. Kostenerstattungsprinzip (Kostenerstattung gegen Rechnung).

Es besteht also kein Anspruch des Arztes direkt an die PKV, sondern an den Versicherten. Dieser muss selbst in Vorleistung gehen.

Weitere Informationen zur Krankenvollversicherung

Die Private Krankenversicherung kann eine Vielzahl von Leistungsvorteilen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bieten:

Ambulanter Vorteil:
Der Versicherte ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.

Dentaler Vorteil:
Der Versicherte geht zum Zahnarzt, weil er einen Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.

Stationärer Vorteil:
Einen Monat später hat der Versicherte einen Autounfall und kommt ins Krankenhaus. Hier erhält er direkt ein Einzelzimmer und wird vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über ausgesprochen viel Erfahrung und Know-how, was natürlich ein Vorteil für den Patienten und dessen Rehabilitation ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine erhebliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.

Grundsätzliches

  • Beitragsgestaltung individuell, je nach Tarif
  • freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • stationäre Behandlung im Einbettzimmer/Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld
können Sie auch den Verdienstausfall aus Ihrer beruflichen Tätigkeit bei längerdauernder 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise Folgendes versichert werden:

  • Krankenhaus- und Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten
  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei einer Krankheitsdauer von mehr als 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • oftmals keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorverauslagt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht geführt

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Krankenvollversicherung

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