Ihr Versicherungsmakler für
Ihren Hausbau in Limburg

Gut abgesichert

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial, etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen.

Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Bauherrenhaftpflicht

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht.

Die hierfür anfallenden Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.

Rohbauversicherung

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung durch eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden versichert werden. Doch schon vor Gesamtfertigstellung des Gebäudes steigt mit jedem Bauabschnitt der Wert des Objektes.

Leicht begehbar für jedermann und weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt, kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden und durch Vandalismus oder Feuer der Rohbau beschädigt oder zerstört wird. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten in die Höhe.

Bauleistungsversicherung

Schadensursachen wie ungewöhnliche Elementarereignisse z.B. heftige Niederschläge, Sturm, Vandalismus, Diebstahl etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar; auch die Altbausubstanz bei An-und Umbauten lässt sich hierüber schützen.

Leicht begehbar für jedermann und weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt, kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden und durch Vandalismus zerstört wird. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten in die Höhe.

Gebäudeversicherung

Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, damit er Ihren Vertrag von der Feuerrohbauversicherung auf die vollwertige Gebäudeversicherung umstellen kann.

Hier sollten Sie auf jeden Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kosten wie ein kleinerer Brand.

Bauhelferunfallversicherung

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund ist die Vielzahl von Gefahrenherden.

Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus erbringen. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat.

Hausratversicherung

Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme -Schutz an Ihrem bisherigen und am neuen Wohnort.

Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme, an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Privathaftpflichtversicherung

Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Hier bedarf es keiner speziellen Änderungen.

Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint.

Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B. für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuerstrafverfahren vor Gericht.

Photovoltaikanlagenversicherung

Haben Sie die Gelegenheit genutzt, und auch eine Photovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest, wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen).

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