Ihr Versicherungsmakler in Limburg
Warum eine Rechtsschutzversicherung?
Auch im privaten Bereich kann der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.
Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetzte ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen. Sie möchten doch sicher nicht auf einen Anwalt verzichten müssen, nur weil Sie sich ihn nicht leisten können, oder?
Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang können Sie Folgendes versichern:
Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- Privat- & Berufs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter & Vermieter
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
Kostenübernahme bei:
- Gerichtskosten
- Eigene Anwaltskosten
- Gegnerische Anwaltskosten
- Zeugengelder
- Vergütung für beauftragte Gutachter
- Mediationsverfahren
- Unabhängig ob Prozess gewonnen oder verloren
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die Sie selbst bei jedem Rechtsschutzfall übernehmen, wirkt sich immer prämienmindernd auf den Beitrag aus, den Sie zahlen müssen. Führt eine Ursache zu mehreren Streitfällen, verzichten manche Versicherer darauf, die Selbstbeteiligung mehr als einmal anzurechnen.
Grundsätzlich gilt die Rechtsschutzversicherung in Deutschland und im restlichen geographischen Europa. Darüber hinaus gilt auch im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz. Dort können jedoch die abgesicherten Summen und die zeitliche Geltung deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete aus dem Versicherungspaket ausgeklammert werden. Bei einem bevorstehenden längeren außereuropäischen Auslandsaufenthalt sollten Sie daher Ihren konkreten Einzelfall von Ihrem Versicherungsmakler beim Versicherer abklären lassen.
Welche Bausteine der Rechtsschutzversicherung gibt es?
Während einige Versicherer Kompletttarife anbieten, in denen alle Rechtsschutz-Bereiche abgesichert sind, bieten manche Versicherer Tarife mit einem „Baukastenprinzip“ an. Dies bedeutet, dass sich der Kunde seinen Tarif aus den einzelnen Bereichen selbst zusammenstellen und an die individuellen Bedürfnisse anpassen kann.
Je nach Versicherer können einzelne Bausteine nur in Verbindung mit einem anderen Baustein abgeschlossen werden. Oftmals findet diese Regelung beim Verkehrsrechtsschutz oder beim Wohnungsrechtsschutz Anwendung.
Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Für Versicherungsfälle, die sich während der Wartezeit einer Rechtsschutzversicherung ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit startet mit dem Zeitpunkt des vereinbarten Versicherungsbeginns, nach Ende der Wartezeit besteht voller Versicherungsschutz.
Je nach Versicherer werden verschiedene Wartezeiten vereinbart, meistens betragen diese 3 Monate für einzelne Rechtsschutzbereiche, wie zum Beispiel für den Berufsrechtsschutz oder den Wohnungs-Rechtsschutz.
In der Regel entfallen die Wartezeiten, wenn ein nahtloser Übergang vom Vorvertrag erfolgt – also dann, wenn man bereits vorher eine Rechtsschutzversicherung hatte und nur den Versicherer gewechselt hat. Es gibt auch Versicherer, die keine Wartezeiten vorsehen.
Tritt eine Rechtsstreitigkeit oder dessen Ursache bereits vor Vertragsabschluss ein, ist diese nicht versichert. Es würde also keinen Sinn machen, eine bereits bestehende Rechtsstreitigkeit erst verspätet beim Versicherer zu melden, um die Wartezeit zu umgehen.
Kontaktieren Sie umgehend Ihren Versicherer und nehmen Sie die telefonische Erstberatung wahr. Beantworten Sie die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig. Je nach Fall wird Ihnen ein Anwalt empfohlen.
Selbstverständlich können Sie sich auch zunächst an „Ihren Anwalt“ wenden, der Sie dann bei der Schadenmeldung unterstützt.
Bitte bewahren Sie alle Dokumente zum Schaden auf und legen Sie diese auf Verlangen des Versicherers vor.
Internetbestellung
Frau Bergner bestellt in einem Onlineshop Designerkleidung im Wert von 800€ bei einer im Ausland ansässigen Firma. Da sie die neue Kleidung schnell erhalten möchte, zahlt sie per Vorkasse. Trotz mehrmaliger Nachfrage wird die Ware nicht geliefert, sodass Frau Bergner einen Anwalt einschaltet und die Rückzahlung ihres Geldes auf dem Gerichtsweg klären lässt. Die Kosten hierfür werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Arbeits-Rechtsschutz Kündigung
Herr Schmitt wurde von seinem Arbeitgeber plötzlich und ohne ersichtlichen Grund gekündigt. Herr Schmitt war mit dieser ungerechtfertigten Kündigung nicht einverstanden und schaltete einen Anwalt ein, den ihm sein Rechtsschutzversicherer empfahl. Der Versicherer gab eine Deckungszusage ab.
Verkehrsunfall
Beim Überholen drängt ein Autofahrer Herrn Witts Wagen von der Straße ab. Dieser gerät in den Straßengraben und überschlägt sich mehrfach. Herr Witt zieht sich ein Schleudertrauma und eine Gehirnerschütterung zu. Sein Wagen hat nur noch Schrottwert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt zwar in angemessener Höhe für den Sachschaden und den Nutzungsausfall auf, bietet beim Schmerzensgeld aber eine Herrn Witts Meinung nach zu niedrige Vergleichszahlung an. Herr Witt bespricht den Fall mit seinem Rechtsschutzversicherer und erhält dort eine Deckungszusage für diesen Fall. Sein Anwalt hält das Angebot für die Verletzungen für angemessen und rät von einer Klage ab. Die Kosten dieser Beratung übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Streitigkeiten mit dem Vermieter
Frau Poczesniok zog aus Ihrer Wohnung aus. Bei der Schlüsselübergabe weigert sich ihr Vermieter, Ihr die Kaution zurück zu erstatten. Als Grund gibt er an, dass die Wände nicht neu gestrichen wurden. An die Vereinbarung bei Einzug, dass die vom Vormieter nicht renovierte Wohnung auch bei Auszug nicht mehr geweißelt werden müsse, will sich der Vermieter nicht mehr erinnern. Da Frau Poczesniok eine Zeugin für die Aussage und Bilder vom Einzug hat, die den Zustand der Wohnung dokumentieren, möchte Sie Ihre Kaution einklagen. Ihr Rechtsschutzversicherer erteilt eine Deckungszusage.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für privaten Rechtsschutz
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