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Melanie Brühl | | Privatkunden

Ein E-Bike, ein Kauf! – Eine Absicherung?

Macht man sich hier vor, während oder
nach dem Kauf Gedanken?

Man kann ohne tieferes Fachwissen schon vorab einschätzen, dass der aktuelle Trend namens E-Bike, der die heimischen Häuser allerorts bevölkert ein paar Euros mehr kosten als das ältere Kellerfahrrad.

Consumer Insights

E-Bike werden umgangssprachlich alle Zweiräder genannt, die durch einen Elektromotor unterstützt werden. Sie erfreuen sich in den letzten Jahren wachsender Beliebtheit.
Der Verkaufspreis von E-Bikes liegt deutlich über dem, eines herkömmlichen Fahrrads. Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Kaufpreis bei ca. 2.800 Euro (Quelle: Statista).

Mit wachsender Anzahl und Beliebtheit von E-Bikes steigt auch leider deren Beliebtheit bei Kriminellen. Inzwischen kennt beinahe jeder jemanden, dessen E-Bike, zum Teil sogar aus abgeschlossenen Garagen oder Kellerräumen, gestohlen wurde.
Die polizeilichen Auswertungen über Diebstähle der vergangenen Jahre zeigen, dass sich die Zahl entwendeten Pedelecs, E-Bikes oder auch normaler Fahrräder in 2022 auf knapp 265.600 beläuft. Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Jahr zuvor um 13,7 Prozent. Wie hoch die Dunkelziffer liegt, ist nicht genau bekannt, man geht allerdings von einem zwei- bis dreimal höheren Wert aus.

Sie denken Ihr Fahrrad ist in Ihrer Hausratversicherung abgesichert?

Erst einmal gut, dass Sie eine Hausratabsicherung haben! Doch viele Verträge haben eine Fahrraddiebstahl-Klausel von oftmals 1% der Versicherungssumme. Für eine 100m² große Wohnung bedeutet das beispielsweise, dass Sie über eine Versicherungssumme in Höhe von 65.000 € verfügen. Somit wäre der Fahrraddiebstahl bis zu einer Summe von 650,- € abgesichert. Meist kostet alleine der Akku bereits 600,- €.

Andere Anbieter gehen hier weiter und sichern Fahrraddiebstahl bis zur Versicherungssumme ab. Damit wäre z. B. der Diebstahl des gesamten E-Bikes auf der freudvollen Radtour, beim Pausieren im Eissalon abgedeckt.

Doch was, wenn ich mich überschätze und so wie der Zufall will, mit dem E-Bike stürze oder einzelne Teile wie der Akku geklaut werden?

Hier hilft eine E-Bike-Kaskoversicherung weiter. Neben der Absicherung Ihres E-Bikes gegen finanzielle Schäden durch Diebstahl oder Teildiebstahl, sind hier auch Sturz- und Unfallschäden, Bedienfehler, Elektronikschäden und Vandalismus abgesichert.

Worauf muss man achten?

  • Das E-Bike/Fahrrad ist außerhalb bei Nichtbenutzung mit einem korrekten Schloss abzuschließen.
  • Im Falle eines Diebstahls muss eine Anzeige bei der Polizei gestellt werden, trotz geringen Aufklärungsquote.
  • Eine nächtliche Abstellmöglichkeit, wie beispielsweise ein abschließbarer Kellerraum, minimiert das Risiko eines Diebstahls.
  • Eigentumsnachweise, wie z.B. eine Rechnung, Bilder oder ähnliches, sind relevant bei einem späteren Schadenfall.
  • Fahrräder mit einer Motorisierung über 25 km/h (E-Bike oder Pedelec) gelten schon als Kleinkraftrad und brauchen ein Versicherungskennzeichen.
  • Firmengeleaste E-Bikes können oftmals über eine Kooperation des Leasinggebers abgesichert werden. Hier ist es relevant, ob das E-Bike nur gewerblich oder auch privat genutzt wird.

Sie möchten erfahren, wie wir Sie beim managen Ihrer Risiken unterstützen können?

Kuch & Partner GmbH & Co. KG

Zeppelinstraße 14a • 65549 Limburg

Tel.: 06431 / 90225140 • Fax: 06431  /90225149 info@kuchundpartner.de  https://www.kuchundpartner.de

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