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für Betriebsunterbrechungen

Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Maschinen fallen aus, Geschäftsräume nehmen Schaden, Computersysteme brechen zusammen – doch Ihre Kosten laufen weiter.

Mit einer Betriebs- oder auch Praxisausfallversicherung schützen Sie sich vor finanziellen Schäden in Folge einer Betriebsunterbrechung. Gehälter und Mieten werden so weiterbezahlt und entgangene Erträge ausgeglichen.

Wer benötigt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebs- oder Praxisausfallversicherung ist für jeden Selbstständigen oder Freiberufler unbedingt notwendig. Niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater profitieren im Schadenfall von einer Ertrags- bzw. Praxisausfallversicherung genauso wie Handwerker und Einzelunternehmer.

Folgendes fällt unter den Schutz der Betriebsunterbrechungsversicherung:
Gewinnminderung und -ausfall, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt im Schadenfall Löhne und Gehälter, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Mieten und entschädigt für nicht erwirtschaftete Gewinne. Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

KBU – Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung.

Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung

MBU – Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Große Betriebsunterbrechungsversicherung

GBU – Oftmals für größere industrielle Betriebe.

Versicherungsschutz lässt sich an die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

  • Feuer
    Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl
    inkl. Vandalismus und Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm & Hagel
  • Elementarschäden
    wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen

  • Innere Unruhen
    Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Weiteres
    Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall

Was ist nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Kernenergie oder radioaktive Strahlung

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot mit enthalten sind:

  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden
  • Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
  • Rückstau

Weitere Informationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen.

Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte (auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert)
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z. B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn

Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Betriebsunterbrechungen

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