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für Krankentagegeld

Warum eine Krankentagegeldversicherung?

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen.

Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls.

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Was zahlt die Krankenversicherung?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens.

Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2019: 4.687,50 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Weitere Informationen zur Krankentagegeldversicherung

Beispielrechnung Pflichtversicherte Freiwillig Versicherte
monatliches Nettogehalt 1.800,00 € 3.400,00 €
Krankengeld (Höchstsatz*) 1.620,00 € 3.045,00 €
./. 9,30 % Rentenversicherungsbeitrag 150,66 € 284,58 €
./. 1,2 % Arbeitslosenversicherungs-beitrag 19,44 € 36,54 €
./. 1,525 % Pflegeversicherungsbeitrag ** 24,71 € 46,44 €
Monatliches Netto-Krankengeld 1.425,19 € 2.677,44 €
Monatliche Versorgungslücke 374,81 € 722,56 €
Absicherungsbedarf täglich (gerundet) 15,00 € 25,00 €

* 70 % des Bruttogehaltes, max. 90 % des Nettoeinkommens bzw. max. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze

** ggf. abzügl. 1,775 % (statt 1,275 %) bei Kinderlosen.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Krankentagegeld

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