Ihr Versicherungsmakler für
Versicherungen für Existenzgründer
Eigener Herr – aber auch eigene Verantwortung!
Mit der Entscheidung sich selbständig zu machen, haben Sie eine große Chance ergriffen. Nicht nur in finanzieller Hinsicht kann die Selbständigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Auch die innere Befriedigung etwas Eigenes aufzubauen, der eigene Herr zu sein, darf nicht zu niedrig bewertet werden. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung! Dennoch kann jedem mal ein Missgeschick passieren.
Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie auch diese nicht immer überwachen. Was kann man tun, wenn Kunden nicht zahlen? Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen? Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die bedacht werden müssen.
Wir möchten Ihnen hier zumindest eine Übersicht der wichtigsten Bereiche liefern. Dies kann natürlich eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.
Wichtige Versicherungen für Sie als Existenzgründer
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden.
Weiterhin prüft sie ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert.
Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehle etc. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf.
Inhaltsversicherung
Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch Betriebseinrichtung, die einen gewissen Wert darstellt. Ungeachtet davon, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt.
Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wurde Ihr Betrieb wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiteren laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht.
Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung (EBU) darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mit versichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die EBU stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Elektronikversicherung
Hier können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachem Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden. Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist (z. B. die Medizinelektronik in einer Arztpraxis), desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden.
Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software vereinbar. Wer aus dem Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten kann, sollte diese Form der Absicherung wählen.
Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden.
Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen, und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht.
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