Ihr Versicherungsmakler in Limburg
für Ihr gewerbliches Inventar

Warum eine gewerbliche Inventarversicherung?

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.

Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Wer benötigt eine Inventarversicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtungen, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Versichert sind bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie technische & kaufmännische Betriebseinrichtungen, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge. Außerdem:

  • Feuer
    inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser
    Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausge- tretenes Leitungswasser
  • Sturm & Hagel
    insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl & Vandalismus
    Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus

  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen
    Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte. Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Was ist nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.

Weitere Informationen zur gewerblichen Inventarversicherung

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z. B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.

Brand in Gemischtwarenhandel
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, kamen auf den Besitzer zehn Tage Reinigungsarbeiten für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung hinzu.

Überflutung eines Elektroniklagers
Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wurde das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

Dach einer Lagerhalle abgedeckt
Durch einen schweren Herbststurms wurde von einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. In den meisten Fällen war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für gewerbliches Inventar

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