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Elementarversicherungen lehnen zu häufig ab

Überschwemmung

Wetterkapriolen nehmen zu und die Ablehnung der Elementarversicherung bei den Versicherern auch

Starke Niederschläge sind in den letzten Jahren eher zur Regelmäßigkeit, denn zu einer Ausnahme geworden. Sie lassen so manchen Gewässerstand immer wieder gefährlich hoch ansteigen. Doch Überschwemmung ist nicht gleich Überschwemmung!

Lupe

Nehmen wir dieses Thema doch etwas genauer unter die Lupe!

Zusammensetzung der Wettereffekte

GdV-Definition

Grundsätzlich (bei nahezu allen Versicherern) wird die Überschwemmung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung nachfolgend definiert:

Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden, auf dem das versicherte Gebäude steht.

Als Ursachen werden (meist) genannt

  1. Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
  2. Witterungsniederschläge
  3. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von 1) oder 2)

Seit Mai 2022 gibt es auch eine aktuellere Fassung der sogenannten GdV-Musterbedingungen (VGB 2022) mit einer kundenfreundlicheren Formulierung (siehe A 5.4), diese sind allerdings bei den meisten aktiven Verträgen noch nicht hinterlegt.

Nach Auffassung des OLG Karlsruhe setzt bei der Formulierung einer Überschwemmung voraus, dass erhebliche Wassermengen erhebliche Teile des versicherten Grundstücks so unter Wasser gesetzt haben, dass diese nicht mehr erdgebunden sind. Eine gezielte Ansammlung/Anstauung von Wassermassen auf bestimmten Flächen, wie z. B. Flachdächern, Terrassen oder Balkonen, reiche nicht aus und führe auf mangelnde Entwässerung zurück.

KUP-Definition

In unseren-Wohngebäudekonzepten ist es weitergehender geregelt und i.d.R. wie folgt definiert

Überschwemmung ist die unmittelbare Einwirkung von erheblichen Mengen Wasser auf
versicherte Sachen.

Diese kundenfreundliche Definition finden Sie so in unseren gesondert verhandelten Rahmenverträgen mit einigen Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft.

Auch für Grundwasserschäden ist weitergehender Versicherungsschutz gegeben. So ist in den Wohngebäudekonzepten und -Vereinbarungen nicht nur der Austritt von Grundwasser an die Oberfläche mitversichert, sondern auch der Anstieg ohne Austritt an die Oberfläche! Dies ist insbesondere bei langanhaltenden, starken Regenfällen möglich. Hierdurch erhöht sich dann der Grundwasserspiegel generell, ohne dass ein Austritt an die Oberfläche erfolgt. Die Keller sind gegen dieses dann „drückende“ Wasser baulich nicht durch eine sogenannte „weiße Wanne“ geschützt und das Wasser drückt durch die Bodenplatte oder Kellerwände ins Haus.

Erklärung Elementarschäden

 

Überschwemmung / Überflutung – in der Regel im Elementar-Grundschutz beinhaltet 

Lt. Versicherung liegt eine Überschwemmung dann vor, wenn überwiegende Teile des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser, aufgrund von Ausuferungen oberirdischer Gewässer,
Witterungsniederschlägen und Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche, überflutet werden. 

Vorsicht:


• eine Teilüberflutung des Grundstückes zählt nicht
• Wasser muss an der Oberfläche stehen, Grundwasser/Wasser im Boden reicht nicht
• Kellerabgänge/Abböschungen gelten oft nicht als Oberfläche

Fazit: Ob eine vollständige Überschwemmung vorliegt, führt oft zur Diskussion und somit zur Ablehnung.

Teilüberschwemmung – meist über Extra-Baustein versicherbar


Teilüberschwemmung ist die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, ohne dass eine (komplette) Überschwemmung vorliegt.


Fazit: Dieser neue Baustein löst zum Teil das Problem aus dem o.g. Punkt Überschwemmung/Überflutung. Denn hier wird nicht die komplette Überschwemmung des Grundstückes vorausgesetzt.

Rückstau – in der Regel in Elementar-Grundschutz beinhaltet

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung in das Gebäude eindringt.

Fazit: Die Absicherungen für einen Rückstau sind weniger lückenhaft als die für Überschwemmungen

Erweiterter Rückstau – meist über Extra-Baustein versicherbar

Es ist der Rückstau versichert, bei dem das Wasser aus Rohren oder deren zugehörigen Einrichtungen austritt, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.

Fazit: Je nach Situation vor Ort kann dieser Punkt wichtig sein.

Starkregen meist über Extra-Baustein versicherbar

Hier werden im Normalfall Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser durch Türen, Schächte, Wände und Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, Garagentore und – türen oder über Terrassen oder Balkone
versichert.

Vorsicht:

• Definition von Starkregen wird über die Niederschlagsmenge getroffen – evtl. Nachweisprobleme möglich
• kein Versicherungsschutz bei geöffnetem oder gekipptem Fenster und sonstigen Öffnungen
• kein Versicherungsschutz bei Baumängel bzw. fehlende Instandhaltung
• kein Versicherungsschutz durch allmähliche Durchfeuchtung

Fazit: Ein sehr wichtiger Baustein, der von uns auf jeden Fall empfohlen wird

Zusammensetzung der Wettereffekte

Grundwasser ohne Austritt an Oberfläche – bei wenigen Gesellschaften versicherbar

Steigendes Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche austritt.

Vorsicht:
• evtl. Überschneidung mit Starkregen und Teilüberschwemmung

Fazit: Ein wichtiger Punkt, der jedoch nur von sehr wenigen Gesellschaften angeboten wird.

Gesonderter Versicherungsschutz ist über den Baustein „unbenannte Gefahren“ möglich.

Problem: Gebäude in der Hanglage

  • Aufgrund der Lage ist eine Überschwemmung des Grundstück nicht möglich
  • Regenwasser läuft über z. B. über Hof- / Garageneinfahrten oder Balkon zum Gebäude und dringt über Türen oder z.B. Lichtschächte ein
Gebäude in Hanglage

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