Altersvorsorgedepot 2027: Was Sparer, Familien und Riester-Kunden jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es eine neue staatlich geförderte Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es löst die Riester-Rente ab – mit deutlich mehr Förderung. Hier das Wichtigste auf einen Blick.
Auf einen Blick
- Für fast alle: Arbeitnehmer, Beamte, Familien – und erstmals auch Selbstständige.
- Riester: Bestandsschutz. Bitte nicht kündigen, ein Wechsel ist ab 2027 möglich.
- Steuer: Erträge bleiben bis zur Rente steuerfrei, Beiträge sind absetzbar.
So hoch ist die neue Förderung
Die Zulage hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern von Ihrem Sparbeitrag: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € im Jahr. Mindestbeitrag: 10 € im Monat.
| Sparbeitrag im Monat | Grundzulage im Jahr | Förderquote |
|---|---|---|
| 10 € | 60 € | 50 % |
| 30 € | 180 € | 50 % |
| 50 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 390 € | 33 % |
| 150 € | 540 € | 30 % |
Beispiel Familie mit zwei Kindern: 100 € Sparbeitrag im Monat bringen 390 € Grundzulage plus 600 € Kinderzulage – jedes Jahr.
Zusätzlich sind Beiträge und Zulagen bis 1.800 € plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Neu: Auch Selbstständige werden gefördert
Bei Riester gingen die meisten Selbstständigen und Freiberufler leer aus. Ab 2027 sind sie erstmals förderberechtigt. Besonders interessant in Kombination mit der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge für die eigenen Mitarbeitenden.
Drei Varianten – je nach Sicherheitsbedürfnis
Altersvorsorgedepot
Fonds und ETFs frei wählbar, ohne Garantie. Höchste Renditechancen, dafür Schwankungen.
Standarddepot
Begrenzte Auswahl, automatische Umschichtung vor der Rente, Kosten max. 1 % pro Jahr.
Garantieprodukt
80 % oder 100 % der Beiträge zu Rentenbeginn garantiert. Kostet Rendite.
Ausgezahlt wird frühestens ab 65 – als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % sind zu Rentenbeginn auf einmal möglich.
Riester-Vertrag: behalten, umstellen oder wechseln?
Bestehende Verträge haben Bestandsschutz – Sie müssen nichts tun. Ab 2027 haben Sie drei Möglichkeiten:
Weiterführen
Alles bleibt wie bisher – mit 175 € Grundzulage.
Neue Förderung nutzen
Vertrag und Garantien bleiben, die Zulagen richten sich nach dem neuen System.
Übertragen
Guthaben ins Altersvorsorgedepot – Zulagen bleiben, Garantien entfallen.
Bitte nicht kündigen
Eine Kündigung mit Auszahlung ist förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vom Vertrag ab – alte Verträge mit hohem Garantiezins oder Rentenfaktor sind oft wertvoll. Mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente und im Beitrag „BGH kippt Rentenkürzungsklausel“.
Online-Broker oder Beratung?
Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital bieten das Altersvorsorgedepot ab 2027 zu sehr niedrigen Kosten an. Bei uns können Sie wählen: selbst abschließen oder mit Beratung.
Online reicht, wenn …
- Sie sich mit ETFs auskennen
- Sie nur das Standarddepot wollen
- kein Altvertrag geprüft werden muss
Übrigens: Ohne Beratung abschließen geht auch bei uns – ohne Beratungshonorar.
Beratung lohnt sich, wenn …
- Kinder im Spiel sind
- ein Riester-Vertrag geprüft werden soll
- Sie selbstständig sind
- Sie Ihre Vorsorge im Zusammenhang sehen wollen
Was Sie jetzt tun können
- Förderung berechnen – mit unserem Altersvorsorgedepot-Rechner in einer Minute.
- Unterlagen bereitlegen – Standmitteilung Ihres Riester-Vertrags und Ihre Renteninformation.
- Termin vereinbaren – wir prüfen unabhängig und sagen Ihnen ehrlich, was für Sie sinnvoll ist.
Wie viel Förderung steht Ihnen zu?
Rechner, Beispiele und Riester-Check – alles auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
Stand: Oktober 2026, Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz. Produktdetails stehen erst mit dem Marktstart im Januar 2027 fest. Das Altersvorsorgedepot ist eine Wertpapieranlage ohne Beitragsgarantie – der Wert kann schwanken. Allgemeine Information, keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: Bundesministerium der Finanzen, Deutsche Rentenversicherung.