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Matthias Kuch | | Cyber Firmenkunden

Cyberschutz: „Die Feuerversicherung des 21. Jahrhunderts“

Cyber Security

Wie ein Cyber-Anbieter Sicherheitsvorschriften handhabt bzw. nach diesen fragt, kann enorme Auswirkungen haben…


Ausnahmslos jeder Versicherer, der Cyber-Lösungen anbietet, setzt das Anwenden bestimmter Sicherheitsvorschriften voraus. Das kann z. B. das Vorhandensein einer Firewall und auch die regelmäßige Datensicherung sein.

Wird eine dieser Sicherheitsvorschriften nicht angewandt – das kann auch unbewusst passieren, Ihre Kunden sind in der Regel ja keine IT-Experten – kann das im Schadenfall Auswirkungen haben. Welche, ist abhängig davon, ob ein Versicherer die Anwendung als Obliegenheit vorsieht, oder ob er lediglich im Antrag abfragt, ob sie angewendet werden. Ein kleiner Unterschied, der gerne übersehen wird – denn die Auswirkungen sind mitunter enorm.

Das richtige Kreuz setzen

Obliegenheitsverletzung

Wertet der Versicherer einen Vorstoß gegen die Sicherheitsvorschrift als Obliegenheitsverletzung, hat er bei grob fahrlässigen Verstößen das aus allen Sparten bekannte Recht zur Quotelung (Kürzung nach Schwere des Verschuldens), sofern durch die Verletzung der Schadenfall begünstigt wurde. Fällt die Firewall aus, ohne dass es im Betrieb jemand bemerkt, steht die Tür für Angriffe weit offen – entsprechend hoch kann eine Kürzung der Entschädigungsleistung ausfallen.

Antragsfragen

Die Anbieter, die ausschließlich bei den Antragsfragen vorhandene Sicherheitsmaßnahmen abfragen, können die Nichteinhaltung nicht als Obliegenheitsverletzung werten. Diesen Anbietern steht nur das Recht nach (§ 19 VVG) zu, bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurückzutreten (dies kann gem. § 21 VVG ebenfalls zur Leistungsfreiheit führen). Die Gefahr, dass ein solcher Versicherer wegen Falschangaben vom Vertrag zurücktritt (§ 19 VVG), ist entsprechend gering, wenn Ihr Kunde bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat. Generell ist der Rücktritt vom Vertrag ein wesentlich größerer Akt, der wesentlich schwieriger haltbar durchgeführt werden kann als die Quotelung bei Obliegenheitsverletzungen.

Fazit:

Alle Anbieter verlangen das Einhalten bestimmter Sicherheitsvorschriften (welche sich branchenweit ähneln). Die genaue Formulierung und ob diese als Obliegenheiten im Bedingungswerk oder ausschließlich als Antragsfrage bei Vertragsabschluss formuliert sind, sollten sich genau angeschaut werden.

Damit Sie klarer feststellen können, wie es ein Versicherer handhabt, stellen wir Ihnen gerne einen Leistungsvergleich zur Verfügung. Beispielsweise in der Sektion „Umgang mit nachfolgenden Sicherheitsvorschriften“. Eine Orientierung sollte dann leichter fallen und Überraschungen sollten ausbleiben.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen hier einen wertigen Impuls liefern.

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