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GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG

Gut für Sie und gut für Ihre Mitarbeiter

Gut für Sie und gut für Ihre Mitarbeiter!

Wo gearbeitet wird, passieren Unfälle — trotz aller Vorsicht. Immer wieder. Glücklicherweise gibt es ja die gesetzliche Unfallversicherung, mögen Sie da vielleicht denken. Das ist soweit schon korrekt, aber die gesetzliche Unfallversicherung versichert lediglich Arbeits- und Wegeunfälle.

Unfälle, die in der Freizeit geschehen, sind da außen vor! Außerdem werden Leistungen nur erbracht, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Und auch wenn Ihr Mitarbeiter nicht auf dem direkten Weg nach Hause, sondern wegen einem Einkauf einen kleinen Umweg fährt und dabei einen Unfall hat, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer sich in einem solchen Fall nicht privat abgesichert hat, hat meist keine Aussicht auf Leistung oder Entschädigung. Außerdem ist es erwiesen, dass rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit geschehen — und dafür besteht über die gesetzliche Unfallversicherung keinerlei Versicherungsschutz. Diese Lücke lässt sich mit einer betrieblichen Unfallversicherung ganz einfach und sinnvoll schließen.

Vorteile der Gruppenunfallversicherung:

• Sie zeigen Ihren Mitarbeitern Ihre besondere Wertschätzung.

• Ihre Mitarbeiter haben damit auch in der Freizeit Unfallversicherungsschutz.

• Sie mindern die finanziellen Folgen eines Unfalls — für Ihre Mitarbeiter und für Ihr Unternehmen.

• Preisvorteil: Durch einen Gruppenvertrag sind die Beiträge günstiger — auch für Sie selbst.

• Mit Zusatzleistungen wie diesen machen Sie Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv.

• Steuervorteil: Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe absetzen.

Profitieren Sie als Arbeitgeber

Und nicht zuletzt können auch Sie als Unternehmer auf mehrere Arten direkt von einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung profitieren. Einerseits natürlich dadurch, dass Ihre Mitarbeiter bei entsprechender medizinischer Versorgung schneller wieder arbeitsfähig sind und andererseits können die Kosten für einen solchen Vertrag als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was wiederum positive Auswirkungen auf Ihre Geschäftszahlen haben kann.

Zusätzlich geben Sie Ihren Mitarbeitern mit dem Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung ein ganz deutliches Zeichen Ihrer Wertschätzung. Sie verschaffen ihnen damit einen sinnvollen Basisschutz oder noch etwas zusätzliche Sicherheit für Notfälle, beispielsweise für Umbaumaßnahmen, eine Haushaltshilfe oder auch bei Einkommensausfällen. Gerade in diesen Zeiten, da qualifizierte Fachkräfte heiß umworben sind, können Sie sich durch ein solches Mitarbeiterbenefit einen Vorteil im Vergleich zu Mitbewerbern verschaffen. Zum einen bei der Bindung wichtiger Mitarbeiter an Ihr Unternehmen, andererseits natürlich auch bei der Akquise von neuen Mitarbeitern. Solche betrieblichen Sozialleistungen gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Die steuerliche Behandlung einer Gruppenunfallversicherung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Die steuerliche Behandlung auf Seiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht.

Versicherung mit Direktanspruch des Arbeitnehmers

  • Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, bei einem jährlichen Höchstbeitrag von 119 Euro (inkl. Versicherungssteuer) pauschal versteuerbar (20% zzgl. Soli und pauschaler KiSt) und sozialversicherungsfrei.
  • Durchschnittsbildung möglich, d.h. wenn im Schnitt aller versicherten Personen von 119 Euro nicht überschritten wird, kann pauschal versteuert werden.
  • Leistungen für Arbeitnehmer steuerfrei

Versicherung ohne Direktanspruch

Auszahlung an Arbeitnehmer

Erst im Leistungsfall sind die anteiligen Beiträge des Arbeitnehmers seit Dienstbeginn für die Gruppenunfallversicherung zu versteuern und sozialversicherungspflichtig, maximal die Höhe der Leistung aus der Gruppenunfallversicherung

Auszahlung an Arbeitgeber

  • Steuerpflichtige Betriebseinnahme
  • Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsabschluss, spätestens im Leistungsfall vorgelegt werden

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