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„Forderung einer Wertminderung bei Leasingrückläufern“

„Häufig falsch gemacht“

Sehr häufig fehlt notwendiger Versicherungsschutz bei Leasingfahrzeugen!

Leasingfahrzeuge. Wer selbständig ist, der braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme und ist eine  kostengünstige Lösung, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Zum Ende des Leasing wird der Wagen auf Mängel untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht.

 

Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. So wird der Schaden möglichst frisch begutachtet werden. Es kommen keine weiteren Mängel hinzu.

Sie sollten sich jedoch vorher gut informieren, welche Mängel im Rahmen der Mietzeit zu akzeptieren sind.

Reicht die Vollkasko alleine denn aus?

„Kein Problem!“, denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“  Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die  Schäden ihrer  Leasingrückläufer  über  die  Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden.

Noch viel wichtiger, nach einem Unfall mit dem KFZ wird die Leasingbank eine Forderung von i. d. Regel 10% der Schadenhöhe. Dazu gibt es im Netz sicher zahlreiche Urteile. Je nach Forderung macht es durchaus Sinn, einen Fachanwalt zu konsolidieren.

Merkantiler Minderwert: Wichtige Kennzahl bei Kfz- und Immobilienschäden

Der Merkantile Minderwert ist eine Richtgröße, die ermittelt wird, um den Wertverlust einer Sache nach deren Wiederherstellung nach einem Schaden zu ermitteln. Im Alltag wird dieser Wert auch als „Wertminderung“ bezeichnet. Zum Tragen kommt das Prinzip vor allem bei Schäden an Kraftfahrzeugen und Immobilien, wenn eine Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung eingesetzt wird.

Merkantiler Minderwert nur bei Haftpflicht

Der Merkantile Minderwert findet nur bei der Haftpflichtversicherung Anwendung, nicht aber bei der Kaskoversicherung. Dies ist damit begründet, dass die Kaskoversicherung nach § 13, Absatz 6 ohnehin schon die Kosten für die Wiederherstellung oder den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs tragen muss.

 

Fazit: Schäden immer unverzüglich melden und die Flottendeckung, vor allem bei neu- und hochwertigen KFZ, anschauen. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Team – Kuch & Partner

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