Leasingfahrzeuge. Wer selbständig ist, der braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme und ist eine kostengünstige Lösung, den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Zum Ende des Leasing wird der Wagen auf Mängel untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür werden dann meist an den Leasingnehmer, also vielleicht auch Sie, weitergereicht.
Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln. Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung usw. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. So wird der Schaden möglichst frisch begutachtet werden. Es kommen keine weiteren Mängel hinzu.
Sie sollten sich jedoch vorher gut informieren, welche Mängel im Rahmen der Mietzeit zu akzeptieren sind.
Reicht die Vollkasko alleine denn aus?
„Kein Problem!“, denkt sich da mancher, „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Und ja, Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können tatsächlich unter den Schutz der Vollkasko oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann ggf. den Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Und an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder einmal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden.