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Wegfall des Solidaritätszuschlag

Nach fast 30 Jahren

…wird der Solidaritätszuschlag für gut 90 % der Steuerzahler im Land faktisch abgeschafft. 1991 zunächst nur für ein Jahr eingeführt, um u. a. die Deutsche Wiedervereinigung mit zu finanzieren, begleitet diese zusätzliche Abgabe viele von uns bereits das ganze bisherige Arbeitsleben lang. Ab Januar 2021 wird man wohl sechsstellig verdienen müssen, bevor wieder finanzielle Solidarität gefordert wird. Diese Bürgerentlastung ist ein echtes, spürbares Steuergeschenk der Regierung. Nun sollte man sich gut überlegen, ob man sich einfach jeden Monat etwas gönnt, oder etwas sinnvolles mit dem freigewordenen Geld macht.

Wie es derzeit ist

Corona bietet Rechtsschutzargumente

Der Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die Einkommensteuer (bzw. die Lohnsteuer in den Lohnsteuerklassen I,
II und IV bis VI) mehr als 972 €/Jahr (81 €/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (bzw. in der Lohnsteuerklasse III) mehr
als 1.944 €/Jahr (162 €/Monat) beträgt. Daher ist für Bruttoeinkommen bis etwa 1.544 €/Monat in der Lohnsteuerklasse I
und 2.923 €/Monat in der Lohnsteuerklasse III kein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Oberhalb dieser Grenze liegt der durchschnittliche
Solidaritätszuschlagssatz zunächst unter 5,5 % (bezogen auf den Steuerbetrag) und erreicht erst bei etwa
1.680 €/Monat (Lohnsteuerklasse I) oder 3.220 €/Monat (Lohnsteuerklasse III) diesen Höchstsatz (§ 4 Satz 2 SolZG 1995).
Der Grenzsteuersatz (ebenfalls bezogen auf den Steuerbetrag) innerhalb dieser Gleitzone liegt durch diese Berechnungsvorschrift
bei 20 %; danach sinkt er auf den Durchschnittsatz von 5,5 %.

 

Wie es nun bald wird

Der Solidaritätszuschlag wird erst erhoben, wenn die Einkommensteuer (bzw. die Lohnsteuer in den Lohnsteuerklassen I, II
und IV bis VI) mehr als 16.956 €/Jahr (1.413 €/Monat) oder bei Zusammenveranlagung (bzw. in der Lohnsteuerklasse III)
mehr als 33.912 €/Jahr (2.826 €/Monat) beträgt. Die auf das jährlich zu versteuernde Einkommen bezogene Freigrenze
liegt bei rund 61.700 €/Jahr, bei Verheirateten das Doppelte, also 123.400 €/Jahr. Danach schließt sich eine Gleitzone an.
Der Grenzsteuersatz (bezogen auf den Steuerbetrag) innerhalb dieser Gleitzone liegt durch die gesetzliche Berechnungsvorschrift
bei 11,9 %; danach sinkt er auf den Durchschnittssatz von 5,5 %.
Für Bruttoeinkommen bis etwa 6.004 €/Monat in der Lohnsteuerklasse I und 11.160 €/Monat in der Lohnsteuerklasse
III ist kein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Oberhalb dieser Grenze liegt der durchschnittliche Solidaritätszuschlagssatz
zunächst unter 5,5 % (bezogen auf den Steuerbetrag) und erreicht erst bei etwa 9.000 €/Monat (Lohnsteuerklasse I) oder
17.000 €/Monat (Lohnsteuerklasse III) diesen Höchstsatz. Bei der Berechnung des zugrunde gelegten zu versteuernden
Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt (auch bei Eltern, die Kindergeld bekommen), so dass bei Lohnsteuerklasse
III und zwei Kindern bis 12.360 €/Monat Bruttoeinkommen kein Solidaritätszuschlag anfällt.

 

Was das wohl auch für Sie bedeutet

Ab Januar werden Sie künftig jeden Monat spürbar mehr Geld zur Verfügung haben. Bereits jetzt raten wir Ihnen, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie die neuen, freien Mittel einfach verleben möchten, oder ob Sie damit eines der vier großen Probleme angehen, welche bereits seit Jahrzehnten für die Bevölkerung bestehen. Ohne spürbaren Nettoaufwand zu Ihrer aktuellen
Einkommenssituation werden Sie so bald keine weitere Chance bekommen, zumindest einen Schritt in die richtige Richtung voranzukommen.

 

Die vier großen Probleme, der (arbeitenden) Bevölkerung

Die vier größten Ziele für uns alle sind seit vielen Jahren unverändert dieselben:

•  eine ausreichende Altersvorsorge, die es evtl. sogar möglich macht, vorzeitig in Rente zu gehen, damit man auch
noch etwas vom Ruhestand hat UND vernünftig leben und sich auch etwas gönnen kann
•  eine ausreichend hohe Absicherung der eigenen Arbeitskraft, damit man trotz Krankheit oder Unfall nicht finanziellen
Schiffbruch erleiden muss
•  Finanzielle Mittel, auch im Pflegefall möglichst lange im gewohnten, heimischen Umfeld professionel versorgt werden
zu können
•  eine optimale Gesundheitsversorgung, die es auch ermöglicht, Spezialisten aufzusuchen oder Behandlungsmethoden
zu wählen, welche die Krankenkasse nicht trägt, damit man ein möglichst langes Leben hat
All das lässt sich verwirklichen, wenn man die Lösung selbst anpackt. Natürlich kostet das alles Geld. Umso besser also,
dass Ihnen unsere Regierung ab Januar neue Mittel freimacht.

 

…Sie entscheiden!

Natürlich können Sie mit dem nun freien Soli-Teil Ihres Einkommens nicht alle vier genannten Probleme lösen. Vermutlich wird nicht einmal eines davon gänzlich abgehakt werden können – aber jeder Schritt bringt Sie näher ans Ziel. Und speziell mit Blick auf Ihren Ruhestand: Sie werden für jeden Euro mehr, der Ihnen dann zur Verfügung steht, Verwendung finden. Nichts zu tun ist Stillstand und Stillstand bringt Sie nicht weiter. Niemand wird Ihre Probleme für Sie lösen. Nur auf den Staat zu vertrauern wird ein spürbarer Rückschritt sein – Sie arbeiten derzeit ja auch nicht ohne Grund und wollen nicht nur auf dem Niveau staatlicher Unterstützungen vegetieren.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Bereiche anzugehen, die Ihnen wichtig sind. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche finanziellen Mittel durch den Wegfall des Soli bei Ihnen freiwerden und was
man daraus machen kann. Wir sind für Sie da!

 

 

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Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

 

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