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Hausratversicherung und Ablehnung von Unterbringungskosten bei Leitungswasserschaden

Einleitung

Als Versicherungsmakler ist es wichtig, Ihre Kunden umfassend über die verschiedenen Aspekte der Hausratversicherung zu informieren. Ein häufiges Problem, das viele Mieter betrifft, ist die Ablehnung von Unterbringungs- oder Hotelkosten nach einem Leitungswasserschaden. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir dieses Thema genauer und gehen auf ein Urteil des OLG Saarbrücken aus dem Jahr 2023 ein.

Urteil des OLG Saarbrücken 2023

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat im Jahr 2023 ein wichtiges Urteil gefällt, das die Rechte von Mietern bei Leitungswasserschäden betrifft. In dem Fall ging es darum, ob die Versicherung die Kosten für eine Ersatzunterkunft übernehmen muss, wenn die Wohnung aufgrund eines Leitungswasserschadens unbewohnbar wird. Das Gericht entschied, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen, wenn der Schaden nicht direkt die versicherten Gegenstände betrifft.

Beispiel eines Schadensszenarios

Stellen Sie sich vor, in einer Mietwohnung bricht ein Wasserrohr in der Wand. Das austretende Wasser verursacht erhebliche Schäden an den Wänden und Böden, jedoch bleiben die Möbel und die persönlichen Gegenstände des Mieters unversehrt. Trotz der unbeschädigten Hausratgegenstände ist die Wohnung aufgrund der Feuchtigkeit und der notwendigen Reparaturarbeiten unbewohnbar. In einem solchen Fall übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nicht die Kosten für eine Ersatzunterkunft, da die versicherten Gegenstände nicht betroffen sind.

Die Kosten für eine Ersatzwohnung oder ein Hotel können erheblich sein. Durchschnittlich liegen die Hotelkosten bei etwa 80 bis 150 Euro pro Nacht. Die Sanierung eines Leitungswasserschadens kann je nach Schwere des Schadens und Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben mehrere Wochen bis Monate dauern. Aufgrund des Fachkräftemangels und der Überlastung vieler Handwerksbetriebe kann sich die Sanierungsdauer zusätzlich verlängern, was das Risiko einer Schimmelbildung erhöht

Definition der Unbewohnbarkeit

Rechtlich gesehen wird eine Wohnung als unbewohnbar eingestuft, wenn sie aufgrund von Schäden oder Mängeln nicht mehr sicher und gesundheitsgerecht genutzt werden kann. Dies kann durch Wasserschäden, Schimmelbildung oder andere schwerwiegende Mängel verursacht werden. Es ist wichtig zu betonen, dass wir keine juristische Beratung anbieten, sondern lediglich Tipps und Informationen bereitstellen.

Was bedeutet das für Sie als Kunden?

Spezielle Deckungen ohne Einschränkungen
Es gibt spezielle Hausratversicherungen, die erweiterte Deckungen bieten und somit nervige Diskussionen mit dem Versicherer vermeiden. Diese Versicherungen beinhalten oft Formulierungen wie „Sleep-Easy-Versprechen“ oder „Verzicht auf Obliegenheitsverletzungen“ und decken auch die Kosten für eine Ersatzunterkunft bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ab. Solche Deckungen können besonders wertvoll sein, um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein.

Fazit

Die Hausratversicherung bietet Schutz für Ihre persönlichen Gegenstände, jedoch nicht immer für die Kosten einer Ersatzunterkunft bei Unbewohnbarkeit der Wohnung. Es ist daher ratsam, sich umfassend über die Bedingungen Ihrer Versicherung zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen in Betracht zu ziehen, die solche Kosten abdecken.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!


     

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