Hausratversicherung und Ablehnung von Unterbringungskosten bei Leitungswasserschaden
Einleitung
Urteil des OLG Saarbrücken 2023
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat im Jahr 2023 ein wichtiges Urteil gefällt, das die Rechte von Mietern bei Leitungswasserschäden betrifft. In dem Fall ging es darum, ob die Versicherung die Kosten für eine Ersatzunterkunft übernehmen muss, wenn die Wohnung aufgrund eines Leitungswasserschadens unbewohnbar wird. Das Gericht entschied, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen, wenn der Schaden nicht direkt die versicherten Gegenstände betrifft.
Beispiel eines Schadensszenarios
Die Kosten für eine Ersatzwohnung oder ein Hotel können erheblich sein. Durchschnittlich liegen die Hotelkosten bei etwa 80 bis 150 Euro pro Nacht. Die Sanierung eines Leitungswasserschadens kann je nach Schwere des Schadens und Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben mehrere Wochen bis Monate dauern. Aufgrund des Fachkräftemangels und der Überlastung vieler Handwerksbetriebe kann sich die Sanierungsdauer zusätzlich verlängern, was das Risiko einer Schimmelbildung erhöht
Definition der Unbewohnbarkeit

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Fazit
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