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Google Fonts Abmahnwelle – was tun ?

Wir erhalten immer mehr Meldungen unserer Nutzer zum Thema „Google Fonts“ auf der Webseite, deshalb hier die wichtigsten Informationen für Sie.

 Google Fonts Problematik. 

Aufgrund eines Urteils vom 20.01.2022 des Landgerichts München I (Az.: 3 O 17493/20) versuchen Privatpersonen und Abmahnanwälte den Unternehmen Geld aus der Tasche zu ziehen.

Seit diesem Zeitpunkt haben die Abmahnungen deutlich zugenommen. Diese Abmahnungen kommen dabei nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern auch immer mehr von Privatpersonen, die Schadensersatz fordern.

Google Fonts

Viele Unternehmen nutzen Google Fonts remote, das bedeutet über einen Google-Server, dabei werden Daten von Nutzer übertragen.

Hierbei handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 , von Google, bereitgestellten Schriftarten. Diese können kostenfrei genutzt werden und zwar zum einen, als remote (online) als auch lokal auf dem Server.

Dies wird nun als Grundlage für eine Abmahnung oder Schadensersatzansprüche genommen.

Fragen Wer, Wie, Wo, Was

Wie muss das konfiguriert sein?

Wenn ein Besucher auf Ihre Webseite kommt, dann kann die Schriftart geladen werden. Ist die Schriftart lokal auf Ihrem Server, dann wird die Schriftart beim Webseitenbesucht auch direkt von Ihrem Server nachgeladen. Wenn diese nicht lokal bei Ihnen gespeichert ist, dann wird eine Verbindung zu den Google-Servern aufgebaut und Daten an Google gesendet.

Wenn Sie die Daten auf Ihrem Server gespeichert haben, so sind Sie nicht vom Urteil betroffen.

Prüfen Sie deshalb, ob Sie Google Fonts lokal auf dem Server haben, um keine Abmahnung zu erhalten.

Bin ich gefährdet?

Zum einen sollten Sie mit Ihrem Webdesigner sprechen, zum anderen können Sie hierzu Scanner (Google Fonts Scanner) über verschiedene Suchmaschinen finden und so Ihre Seite prüfen lassen.

Ebenso finden Sie so ansonsten auch Anleitungen, wie Sie die Google Fonts auf dem Server speichern können (Google Fonts Lokal einbinden).

Hier erhalten Sie von uns einen Vorschlag eines Briefes zur Schadenersatzforderung aus einer Abmahnung.

Mit Hilfe des BeitragsChecks können Sie uns aus Ihren Kontobewegungen die Versicherungsverträge senden, zu denen Sie eine Beratung wünschen.
Hierfür geben Sie lediglich Ihre Kontodaten ein und Sie erhalten eine Auswahl von Transaktionen mit Versicherungsunternehmen. Haken Sie diejenigen Transaktionen an, zu denen Sie eine Beratung wünschen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Finden Sie mit uns Ihre Lösung.


     

    Kuch & Partner GmbH & Co. KG

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    Tel.: 06431 / 90225140 • Fax: 06431  /90225149 info@kuchundpartner.de  https://www.kuchundpartner.de

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