Zurück zur Übersicht

Rechtliche Auseinandersetzungen

…und wenn dann doch nur noch der Anwalt helfen kann? Rechtliche Auseinandersetzungen sind im Geschäftsleben früher oder später unausweichlich.

Seien es Probleme mit Mitarbeitern, zahlfaule Kunden oder Ärger mit Ämtern.

Ein Rechtsschutzvertrag stärkt Ihnen im Fall der Fälle den Rücken, damit Sie Ihrem Streitgegner mindestens auf Augenhöhe begegnen können. Etwa 15 % aller Leistungen, die Gewerbetreibende aus ihren Rechtsschutzverträgen beziehen, fallen auf die Beratung in Folge eines Verkehrsunfalls. Hierunter kann auch die Verteidigung eines Mitarbeiters fallen, dem ein Fahrverbot droht. Dass Ihre Leute möglichst einsatzfähig bleiben, ist sicherlich in Ihrem Interesse.

Rechtstreitigkeiten aus Arbeitsverträgen

Da die Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter nicht immer harmonisch zu beenden ist, nimmt auch die Zahl der Fälle zu, die vor dem Arbeitsgericht landen. Selbst bei einfachst gelagerten Fällen laufen hier schnell Kosten von 1.000  Euro und mehr auf. In der ersten Instanz zahlt hier jeder Streitgegner seine eigenen Kosten – bzw. der Rechtsschutzvertrag springt dafür ein.

Straf-Rechtsschutz Gewerbe

Die Vorstellung,  dass  die Staatsanwaltschaft  im eigenen  Unternehmen ermittelt,  mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als geset- zestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straf- taten an. Dennoch ermittelt  die Staatsanwaltschaft deutlich  häufiger,  als man glaubt.

Leistungsbeispiele aus der Praxis finden Sie in unserer Broschüre.

Der säumige Kunde

Säumige Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, können für jeden Betrieb existenzbedrohend sein. Jeder Rechtsschutzversicherer kooperiert mit Inkassodienstleistern, über die Ihnen ein kostenfreier Inkassoservice an die Hand gegeben wird. Lassen Sie künftig einfach die Profis machen.

Privatleben

Auch Ihr Privatleben und das Ihrer Familie sind in aller Regel über so einen Vertrag mit abgesichert. Wer Kinder hat, die auf einer Klassenfahrt durch die Unachtsamkeit der begleitenden Lehrkraft zu Schaden kommen, wird froh sein, sich vom Anwalt gegen die Diensthaftpflicht der Lehrkraft vertreten lassen zu können. Das spart Ärger, das spart Zeit und vermeidet (faule) Kompromisse. Sie vermieten? Dann ist auch ein Vermieter-RS einschließbar. Ist eine Wohnungsräumung nicht zu vermeiden, denken Sie mit Freude an den Tag des Vertragsabschlusses. Schnell kommt hier ein fünfstelliger Betrag für Gericht, Gerichtsvollzieher und Einlagerung zusammen, die erst einmal bei Ihnen hängen bleiben, wenn Ihr Mieter nicht zahlungsfähig ist. In der Summe bietet Ihnen ein moderner Rechtsschutzvertrag sehr, sehr viel.

Was im Detail für Sie und Ihren Betrieb möglich ist und wie preiswert dieser sinnvolle Schutz zu haben ist, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie uns wissen, wann es bei Ihnen passt. Sie werden begeistert sein!

Ihr Team von Kuch & Partner GmbH & Co. KG

Vorheriger Beitrag:

Top