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BU für Selbstständige

Was bedeutet Umorganisation?

Der Versicherer prüft bei Selbstständigen und Freiberuflern im Leistungsfall, ob durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebs, der Praxis oder der Kanzlei der Beruf vielleicht doch weiter ausgeübt werden kann.
Ziel ist es hier natürlich den BU-Grad entsprechend zu senken, so dass keine Berufsunfähigkeit gemäß den Bedingungen mehr vorliegt.

Natürlich müssen bei einer Umorganisation immer einige Punkte beachtet werden. So ist oft bedingungsgemäß festgelegt, dass die versicherte Person natürlich weiterhin Betriebsinhaber bleibt, oder die Umorganisation wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Außerdem muss immer auch auf die maximale Einkommenseinbuße geachtet werden.

Umorganisationshilfe

Stellt man fest, dass eine Umorganisation möglich ist dann gibt es einige Versicherer die diese mit einer Einmalzahlung unterstützen. Die Begrenzungen der entsprechenden Versicherer können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen.

Verzicht auf Umorganisation

Auch hier wandelt sich der Markt stetig. Seit einigen Jahren gibt es verschiedene Varianten auf die Umorganisation zu verzichten.

  • Verzicht auf Umorganisation bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern
  • Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern mit mind. 90% kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit

AU Klausel

Bei der Absicherung von Selbstständigen gilt es immer auch auf die Formulierung der Obliegenheiten im Rahmen der AU-Klausel zu achten. Verlangt der Versicherer zwingend eine Krankschreibung „AU-Bescheinigung“ nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz wird es für den Selbstständigen schwierig hier auch Leistung zu erhalten. Deshalb sollte immer darauf geachtet werden, dass auch andere Nachweise zur Belegung des AU-Zeitraums akzeptiert werden.

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    Lesen Sie doch gerne mehr in unserem Beitrag Alternativlos? mehr zum Thema „Absicherung der Arbeitskraft„.

     

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