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Berufsunfähigkeitsschutz clever nutzen

Berufsunfähigkeitsschutz in der bAV

Berufsunfähigkeit geht uns alle an: Fast 25 % der Erwerbstätigen sind davon betrof­fen – Handwerker ge­nau­so wie Bürokräfte. Niemand ist vor Krankheit gefeit, doch Sie kön­nen sich finanziell vorbereiten – wie, lesen Sie hier

Jeder 4. ist von Berufsunfähigkeit betroffen

Bereits jeder 4. Arbeitnehmer scheidet z. B. wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Wenn das regelmäßige Gehalt wegfällt, brauchen Ihre Mitarbeiter trotzdem ein Einkommen und finanzielle Sicherheit. Denn der Staat zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente – im Schnitt gerade mal circa 830 EUR.

Das reicht Ihren Mitarbeitern bei Weitem nicht aus, um die Fixkosten zu decken oder gar eine Familie zu versorgen.

Trotzdem sorgen immer noch kaum Arbeitnehmer für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vor – Ihre Chance, sich mit einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Markt als sozialer und attraktiver Arbeitgeber hervorzuheben.

Ursachen der BU

Vorteile über Arbeitgeber sichern

  • günstige Beiträge über Rahmenvertrag
  • keine Gesundheitsprüfung
  • Einkommenssicherung
  • Arbeitgeberzuschuss
  • einfache Verwaltung

Die Lösung: Berufsun­fähig­keitabsicherung in der betrieblichen Alters­ver­sorgung.

Der Berufsunfähigkeitsschutz funk­tio­niert ganz unkompliziert: Sie zahlen für sich bzw. der Arbeitgeber beteiligt sich beim Mitar­beiter regelmäßig an der betrieb­liche Altersversorgung (bAV). Das geschieht über die soge­nannte Gehaltsumwandlung. Die versi­cherte Person ist an­spruchs­be­rech­tigt und erhält später die vereinbarten Leis­tungen.

Sowohl für Gesellschafter-Geschäfts­­füh­rer (GGF) als auch für Mitarbeiter lässt sich die Berufs­unfähigkeit (BU) in der betrieb­lichen Altersversorgung effektiv absichern. Der existenzielle Schutz ist schon zu erschwinglichen Beiträgen zu haben und bietet gute Leistungen. Diese sind hoch genug, um das Grund­ein­kommen sicherzustellen. Das be­deutet finanzielle Sicherheit in schwe­ren Zeiten. Die BU ist beson­ders wichtig, wenn Sie keine Leis­tungen aus anderen Quellen erwar­ten können.

Der Vorteil für Mitarbeiter

Für Mitarbeitende ist der BU-Schutz ein wertvoller Baustein, um die Konsequenzen einer Berufsunfähig­keit finanziell abzufedern. So mancher Mitar­bei­ter würde gerne privat eine BU-Versi­che­­rung abschließen, ent­schei­det sich aber wegen der hohen Beiträge dagegen. Läuft der Vertrag statt­dessen über die Firma im Rahmen der bAV, sind die Kosten bei gleich­blei­bender Leistung deutlich gerin­ger.

Die wichtigsten Vorteile der BU in der bAV

Wird der BU-Schutz mit einer bAV verbunden, genügt meist eine vereinfachte Gesund­heits­prüfung. Dazu füllt der Arbeitgeber die sogenannte Dienst­ob­liegenheits­erklärung aus. Darin bestätigt er, dass ihm weder eine schwere Krankheit noch eine Behin­derung des Mitar­bei­ters bekannt sind.

Ein weiterer Vorteil der BU in der bAV liegt in der Kostenersparnis. Diese ist für die bAV sogar ge­setzlich festge­schrieben. Im Einkommen­steu­er­gesetz steht, dass die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 lohn­steu­erfrei sind, soweit sie 8 % der Bei­trags­be­mes­sungsgrenze (BBG) in der allge­meinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Sozialver­siche­rungs­abgaben entfallen bis zu 4 % der BBG. Der Beitrag „Vorteile der bAV“ liefert weitere wissens­werte Details zum Thema.

Die BU in der bAV steigert Ihre Attrak­tivität als Arbeitgeber. Das gilt auch in der Phase der Mit­arbeiter­gewinnung. Hoch quali­fizierte Bewer­ber können sich heute die Arbeit­ge­ber aus­suchen. Sie ver­gleichen die Angebote miteinander und wählen die Firma aus, die ihnen Wert­schät­zung entgegenbringt und ein gutes Leis­tungs­paket schnürt. Junge Talen­te suchen mitar­beiter­orien­tierte Un­ternehmen, die einen modernen Ar­beitsplatz bieten und ein angeneh­mes Betriebsklima pflegen.

Entscheiden Sie sich dafür, eine ar­beit­­geberfinanzierte Alters­versor­­gung mit BU-Schutz als zusätzliche Gehaltsleistung zu bezahlen, sind Sie der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus. Denn damit positionieren Sie sich als verantwortungs­be­wuss­tes, modernes Unternehmen mit Weit­blick.

Die Einzahlungsphase hat den Vorteil, dass sich mit günstigen Beiträgen langfristig gut vorsor­gen lässt. Ver­sicherte sollten aber ein­kalkulieren, dass sie später von den Leistungen Steuern und So­zial­­versicherungs­bei­träge bezah­len müssen.

Die Berufsunfähigkeitsrente im Rah­men der bAV wird genauso besteuert wie die Altersrente. Außerdem wer­den im Leistungs­fall Abgaben zur Kranken- und Pflege­versicherung fällig. Das sollten Sie bei der versi­cher­ten Rentenhöhe berücksich­ti­gen.

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